Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung muss nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jede verantwortliche Stelle abschließen, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten lässt.
Durch unseren zusätzlich angebotenen Service – Unterstützung per Fernwartung – besteht die Möglichkeit, dass unser Service-Team im Rahmen der Fernwartung Einsicht in personenbezogene Daten bekommt. Daher zählt die Fernwartung im Sinne der DSGVO als Auftragsverarbeitung.
Damit Sie als unser Kunde rechtlich abgesichert sind, haben wir eine anwaltlich geprüfte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erarbeitet.
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Öffnen Sie die Dokumente mit dem Adobe Acrobat Reader DC.
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Füllen Sie die Formularfelder auf den Seiten 1 und 3 aus und tragen Sie das Datum auf Seite 6 ein.
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Nutzen Sie "Ausfüllen und unterschreiben" im Adobe Reader, um digital zu unterschreiben.
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Senden Sie das Dokument per E-Mail an datenschutz@indiware.de. Sie erhalten eine Bestätigung.